Jeder Behördengang, jede Frist, jedes Dokument — chronologisch geordnet, von den ersten Stunden bis zur Erbschaftsteuer.
Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen. Im Krankenhaus erledigt das der behandelnde Arzt. Zu Hause: Hausarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst rufen. Kosten: 50–160 €, mit Zuschlägen nachts und am Wochenende.
Der Verstorbene muss innerhalb der landesrechtlichen Frist (je nach Bundesland 24–48 Stunden) in einen Kühlraum überführt werden. Zu Hause darf der Verstorbene länger aufgebahrt werden, wenn er gekühlt wird. Waschen, Ankleiden und die Aufbahrung dürfen Familien selbst übernehmen.
In den ersten Stunden benötigt die Familie: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, Bestattungsvorsorgevertrag, Versicherungspolicen, Mietvertrag, Bankdaten und Krankenkassenkarte.
Frist: Innerhalb von 3 Werktagen. Das Standesamt des Bezirks, in dem die Person gestorben ist, stellt die Sterbeurkunde aus.
Die Bestattungsfrist variiert nach Bundesland:
| Bundesland | Mindestwartezeit | Maximum |
|---|---|---|
| Berlin | 48 Stunden | Nicht festgelegt |
| Bayern | 48 Stunden | 96 Stunden |
| NRW | 24 Stunden | 10 Tage |
| Hamburg | 36 Stunden | Nicht festgelegt |
| Baden-Württemberg | 48 Stunden | 96 Stunden |
| Niedersachsen | 48 Stunden | 8 Tage |
Bei Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau erforderlich (ca. 31–50 €). Die Einäscherung selbst kostet ca. 200–400 €.
Keine harte Frist, aber dringend. War der Verstorbene Hauptversicherter, verlieren familienversicherte Angehörige ihren Schutz und müssen sofort eine eigene Versicherung abschließen.
| Stelle | Was senden | Frist | Bei Verzögerung |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | Sterbeurkunde | Sofort | Überzahlungen müssen von Erben zurückgezahlt werden |
| Finanzamt | Todesmeldung | 3 Monate (bei Erbschaft über Freibetrag) | Verspätungszuschlag und Zinsen |
| Bank(en) | Sterbeurkunde + Erbschein | So schnell wie möglich | Daueraufträge laufen weiter |
| Vermieter | Sterbeurkunde | 1 Monat | Miete läuft weiter; 3-Monats-Sonderkündigungsrecht für Erben |
| Lebensversicherung | Sterbeurkunde + Policennummer | Laut Police (48h–30 Tage) | Auszahlung verzögert oder verwirkt |
| KFZ-Versicherung | Sterbeurkunde | Sofort (wenn Auto in Gebrauch) | Unfälle nicht versichert |
Telefon- und Internetanbieter, Strom/Gas/Wasser, GEZ (18,36 €/Monat), Abonnements (Netflix, Spotify, Fitnessstudio, Zeitungen), Post (Nachsendeantrag: 28,90 € für 6 Monate), Social Media (Facebook, Google, Instagram), Kfz-Zulassungsstelle, Haustiere.
Der offizielle Nachweis, wer erbt. Beantragt beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Bei notariellem Testament ist kein Erbschein nötig — das Eröffnungsprotokoll reicht.
| Nachlasswert | Kosten (ca.) |
|---|---|
| 10.000 € | 75 € |
| 50.000 € | 165 € |
| 200.000 € | 435 € |
| 500.000 € | 935 € |
Jeder Erbe muss die Erbschaft innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt melden (§30 ErbStG).
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Partner | 500.000 € | I |
| Kinder | 400.000 € | I |
| Enkelkinder | 200.000 € | I |
| Eltern | 100.000 € | I |
| Geschwister | 20.000 € | II |
| Unverheiratete Partner | 20.000 € | III |
Bei Immobilien: Grundbuchamt benachrichtigen. Innerhalb von 2 Jahren nach dem Tod ist die Übertragung gebührenfrei. Danach fallen Standardgebühren an.
Letzte Steuererklärung: Die Erben sind verantwortlich für die Steuererklärung des Todesjahres. Frist: 31. Juli des Folgejahres. Der überlebende Ehepartner kann eine gemeinsame Veranlagung beantragen — fast immer finanziell vorteilhaft.
Wohnungsauflösung: Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Entrümpelungsfirmen: 500–3.000+ € je nach Größe und Zustand.
Witwenrente: Kleine Witwenrente (25% der Rente des Verstorbenen, für 2 Jahre) oder Große Witwenrente (55%, unbefristet, wenn über 47, behindert oder mit Kind). Im Sterbevierteljahr (erste 3 Monate) wird die volle Rente des Verstorbenen gezahlt.
Waisenrente: Halbwaise: 10% der Rente. Vollwaise: 20%. Bis 18 Jahre (oder 27 bei Ausbildung).
Bestattungskostenhilfe: Wer die Bestattung nicht bezahlen kann: Antrag beim Sozialamt (§74 SGB XII) — möglichst vor oder kurz nach der Bestattung.
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