Ein Todesfall bringt Bürokratie, Entscheidungen und Fristen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt — damit Sie nichts verpassen und niemand Sie unter Druck setzt.
Diese Schritte haben Priorität. Beginnen Sie hier.
Der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus stellt die Todesbescheinigung (Leichenschauschein) aus. Ohne dieses Dokument kann nichts Weiteres veranlasst werden. Falls der Tod zu Hause eintritt, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).
Der Verstorbene muss innerhalb von 36 Stunden (variiert nach Bundesland) überführt werden. Sie sind nicht verpflichtet, das erstbeste Bestattungsunternehmen zu nehmen. Vergleichen Sie — oder nutzen Sie das Omsorg-Verzeichnis für geprüfte, transparente Anbieter.
Informieren Sie die engste Familie. Alles andere kann warten. Sie müssen niemandem sofort Details geben — ein kurzer Anruf reicht.
Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder eine Patientenverfügung hinterlassen hat. Schauen Sie in persönlichen Unterlagen, Bankschließfächern oder fragen Sie den Notar.
Hat der Verstorbene Wünsche zur Bestattung geäußert? Schriftlich, mündlich, in einem Vorsorgevertrag? Diese Wünsche haben Vorrang — auch vor den Vorstellungen der Familie.
Diese Schritte haben gesetzliche Fristen. Handeln Sie zügig, aber ohne Panik.
Der Tod muss spätestens am nächsten Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden (Frist variiert nach Bundesland). Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. Bestellen Sie mindestens 5 beglaubigte Kopien — Sie brauchen sie für Bank, Versicherung, Vermieter und Behörden.
Jede beglaubigte Kopie kostet ca. 12 Euro. Bestellen Sie genug — Banken, Versicherungen und Behörden akzeptieren in der Regel keine einfachen Kopien. Rechnen Sie mit mindestens 5–8 Exemplaren.
Benachrichtigen Sie alle relevanten Stellen schriftlich. Omsorg stellt Ihnen kostenlose Musterbriefe zur Verfügung — für Arbeitgeber, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank und Vermieter.
Wählen Sie Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See-, Waldbestattung), Sarg oder Urne, Zeremonie und Grabstelle. Sie sind nicht verpflichtet, alles beim Bestatter zu kaufen — Särge und Urnen dürfen Sie extern beschaffen. Bestattungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, diese zu akzeptieren (DIN EN 15017).
Wenn ein Testament vorliegt, muss es beim Nachlassgericht abgegeben werden. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die Erben. Falls kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Diese Schritte haben mehr Zeit, sind aber genauso wichtig. Arbeiten Sie sie in Ihrem Tempo ab.
Ohne Erbschein können Sie in der Regel nicht auf Bankkonten zugreifen oder Immobilien übertragen. Der Antrag geht an das Nachlassgericht. Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.
Mobilfunk, Streaming-Dienste, Fitnessstudio, Zeitschriften, Vereine. Schreiben Sie mit Verweis auf den Todesfall — die meisten Verträge enden sofort oder mit Sonderkündigungsrecht.
Finanzamt, Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft. Jede Stelle braucht eine beglaubigte Sterbeurkunde.
Wenn der Verstorbene allein gelebt hat, muss die Wohnung geräumt werden. Entrümpelungsfirmen kosten je nach Wohnungsgröße zwischen 500 und 3.000 Euro. Holen Sie mehrere Angebote ein — oder nutzen Sie das Omsorg-Verzeichnis.
Immobilien müssen im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Mietverträge müssen gekündigt oder übernommen werden. Bei Eigentum: klären Sie Erbschaftsteuer mit dem Finanzamt.
Wenn alles geregelt ist, bleibt die Erinnerung. Omsorg erstellt auf Wunsch ein gedrucktes Erinnerungsbuch — mit Fotos, Texten, der Zeremonie und den Menschen, die dabei waren.
Sie möchten jetzt regeln, was später wichtig wird. Das ist die beste Entscheidung, die Sie für Ihre Familie treffen können.
Erdbestattung, Feuerbestattung, Waldbestattung, Seebestattung, anonyme Bestattung. Jede hat unterschiedliche Kosten, Voraussetzungen und Verfügbarkeit — je nach Bundesland und Konfession.
Was soll es kosten? Das gesetzliche Minimum in Berlin liegt bei 1.569 Euro. Eine durchschnittliche Bestattung kostet 3.000–7.000 Euro. Legen Sie fest, was realistisch ist — und ob Sie eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto einrichten möchten.
Religiös oder weltlich? Redner, Musik, Texte, Ort. Wer soll eingeladen werden? Was soll gesagt werden — und was nicht? Alles, was Sie jetzt festhalten, entlastet Ihre Familie später.
Patientenverfügung (was passiert medizinisch, wenn Sie nicht mehr entscheiden können), Vorsorgevollmacht (wer entscheidet für Sie) und Bestattungsvorsorgevertrag (was Sie mit dem Bestatter vereinbaren). Alle drei Dokumente sollten schriftlich vorliegen und einer Vertrauensperson bekannt sein.
Ihr fertiger Plan wird bei Omsorg gespeichert (mit Ihrer Zustimmung) und kann jederzeit aktualisiert werden. Teilen Sie den Zugang mit einer Vertrauensperson. Omsorg erinnert Sie einmal im Jahr, den Plan zu überprüfen.
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