Pflegegrad in Deutschland

Der komplette Leitfaden: Von der Antragstellung bis nach dem Tod. Alle Leistungen, Fristen und Tipps auf einen Blick.

1. Was ist ein Pflegegrad?

Das Pflegegrad-System ist Teil der deutschen Pflegeversicherung (SGB XI). Es bestimmt, welche Pflegeleistungen, Hilfsmittel und finanzielle Unterstützung eine pflegebedürftige Person und ihre Familie erhalten.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade (statt der früheren drei Pflegestufen). Die Bewertung misst den Grad der Selbstständigkeit, nicht mehr die Minutenzahl der Pflege.

Pflegegrad Bezeichnung Punkte Bedeutung
1 Geringe Beeinträchtigung 12,5–27 Gelegentliche Unterstützung im Alltag
2 Erhebliche Beeinträchtigung 27–47,5 Regelmäßige Unterstützung bei Grundpflege
3 Schwere Beeinträchtigung 47,5–70 Umfassende, ständige Unterstützung
4 Schwerste Beeinträchtigung 70–90 Intensive Rund-um-die-Uhr-Pflege
5 Schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen 90–100 Höchster Pflegebedarf, oft medizinisch komplex

2. Den Pflegegrad beantragen

Der Antrag wird bei der Pflegekasse (Teil der Krankenkasse) gestellt — per Brief, Telefon, E-Mail oder Online-Portal. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person selbst, ein gesetzlicher Vertreter, ein Familienmitglied mit Einverständnis, oder ein behandelnder Arzt.

Tipp: Das Antragsdatum ist der Stichtag für Fristen und Leistungsbeginn. Früh beantragen lohnt sich immer — Leistungen gibt es ab Antragsdatum, nicht ab Bewilligung.

Die MD-Begutachtung

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Ein Gutachter besucht die Person zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen:

Modul Gewichtung Was wird geprüft
1. Mobilität 10% Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen, Fortbewegen
2. Kognitive Fähigkeiten 7,5% Gedächtnis, Orientierung, Kommunikation
3. Verhaltensweisen 7,5% Unruhe, Aggression, Depression, nächtliche Störungen
4. Selbstversorgung 40% Körperpflege, Ernährung, An-/Auskleiden, Toilettengang
5. Krankheitsbedingte Anforderungen 20% Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien
6. Alltagsgestaltung 15% Tagesablauf, soziale Kontakte, Beschäftigung
Achtung: Modul 4 (Selbstversorgung) zählt mit 40% am stärksten. Hier entscheidet sich der Pflegegrad. Die Pflegekasse muss den Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeiten. Bei Krankenhausaufenthalt oder Hospiz gilt das Eilverfahren: eine Woche.

Das Pflegetagebuch

Führen Sie mindestens zwei Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Notieren Sie täglich: welche Hilfe gebraucht wird, wie lange, wie oft, bei welchen Tätigkeiten. Das Tagebuch ist kein Pflichtdokument, aber es hilft dem Gutachter enorm.

Tipp: Bitten Sie den Hausarzt um einen aktuellen Befundbericht. Legen Sie auch Krankenhausentlassungsberichte bereit.

3. Leistungen 2025

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Direkte Geldzahlung für selbst organisierte häusliche Pflege (z.B. durch Angehörige):

PflegegradMonatlichJährlich
2347 €4.164 €
3599 €7.188 €
4800 €9.600 €
5990 €11.880 €

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)

Budget für professionelle ambulante Pflege (Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab):

PflegegradMonatlichJährlich
2796 €9.552 €
31.497 €17.964 €
41.859 €22.308 €
52.299 €27.588 €

Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025)

Große Reform: Beide Budgets werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengeführt. Keine Wartezeit mehr. Bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege. Flexibel aufteilbar zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Weitere Leistungen

LeistungBetragPflegegrade
Entlastungsbetrag131 €/MonatAlle (1–5)
Tages-/Nachtpflege689–2.095 €/Monat2–5
Pflegehilfsmittel (Verbrauch)40 €/MonatAlle (1–5)
WohnraumanpassungBis 4.000 € pro MaßnahmeAlle (1–5)
Digitale PflegeanwendungenBis 50 €/MonatAlle (1–5)
Pflegekurse für AngehörigeKostenlosAlle (1–5)
Tipp: Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort — nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

4. Höherstufung und Widerspruch

Wenn sich der Zustand verschlechtert (häufigere Hilfe nötig, neue Einschränkungen, Sturzereignisse, fortschreitende Demenz), sollten Sie eine Höherstufung beantragen. Führen Sie vorher erneut ein Pflegetagebuch.

Achtung — Widerspruch: Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Diese Frist ist hart. Im Zweifel sofort Widerspruch einlegen — die Begründung kann nachgereicht werden. Das Sozialgerichtsverfahren ist gerichtskostenfrei.

5. Pflegegrad am Lebensende

Für terminal erkrankte Menschen sind Pflegegrad 4 und 5 besonders wichtig:

LeistungDetails
SAPV (§ 37b SGB V)Spezialisierte ambulante Palliativversorgung: 24/7-Erreichbarkeit, Schmerztherapie, Krisenintervention. 100% Krankenkasse.
Stationäres Hospiz (§ 39a SGB V)95% Krankenkasse, 5% Hospizträger. Für die Familie entstehen keine Kosten.
PalliativstationAkut-Palliativversorgung im Krankenhaus. Vollübernahme durch Krankenkasse.
Intensivpflege zu Hause24-Stunden-Pflege möglich. Pflegesachleistungen bis 2.299 €/Monat (PG 5).
Tipp: SAPV steht auch bei niedrigeren Pflegegraden zur Verfügung. Der Hausarzt stellt die Verordnung aus — Genehmigung meist innerhalb von 1–2 Tagen.

6. Nach dem Tod: Abmeldung

Der Pflegegrad endet automatisch mit dem Tod. Er wird nicht vererbt. Aber es gibt wichtige Verwaltungsschritte:

Pflegekasse benachrichtigen: Idealerweise innerhalb von 2–4 Wochen. Schriftlich mit beglaubigter Kopie der Sterbeurkunde, Versichertennummer und Todesdatum.

Pflegegeld im Sterbemonat: Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt. Wurde es bereits überwiesen, wird es nicht zurückgefordert. Aber: Wird nach dem Sterbemonat noch Pflegegeld überwiesen (weil die Pflegekasse noch nicht informiert wurde), muss dieser Betrag zurückgezahlt werden.

Nicht genutzte Budgets: Der verbleibende Betrag aus dem 3.539-€-Jahresbudget (Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege) verfällt mit dem Tod.

Tipp: Wenn absehbar ist, dass jemand in absehbarer Zeit verstirbt, nutzen Sie das verbleibende Budget vorher: Entlastung für pflegende Angehörige, kurze Auszeit, Kurzzeitpflege. Jeder Euro hilft der Familie.

7. Die häufigsten Fehler

FehlerWas stattdessen tun
Zu spät beantragenAntrag stellen, sobald regelmäßige Hilfe nötig ist
Kein Pflegetagebuch führenMindestens 2 Wochen vor der Begutachtung dokumentieren
Verhinderungspflege nicht nutzen3.539 €/Jahr für Entlastung. Verfällt, wenn nicht genutzt
Zu niedrigen Pflegegrad akzeptierenInnerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
Entlastungsbetrag vergessen131 €/Monat — übertragbar bis 30. Juni des Folgejahres
Pflegekurse nicht kennenKostenlose Schulungen von der Pflegekasse
Nach dem Tod zu spät meldenPflegekasse sofort informieren, um Überzahlungen zu vermeiden

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